Gesamtelternvertretung (GEV)

Die Elternvertretung

Die Gesamtelternvertretung (GEV) ist das höchste Elterngremium der Schule. Sie besteht aus den gewählten Elternvertreter*Innen aller Klassen. Zu jedem Schuljahresbeginn werden pro Klasse je 2 Elternvertreter eines Jahrgangs gewählt.

Die GEV trifft sich regelmäßig (mindestens drei Mal im Jahr) und hält intensiv Kontakt zur Schulleitung und zur Schülervertretung.

Warum und wozu haben wir uns wählen lassen? Mit unserer Unterstützung möchten wir den Schulalltag für unsere Kinder und für die Schule mitgestalten. Dafür stehen wir mit Rat und Tat zur Verfügung.

Unsere Aufgaben:
In der GEV nehmen wir Schüler- und Elterninteressen auf, um aktuelle Themen und Probleme zu besprechen und, um gemeinsam Lösungen zu finden. Die Schulleitung ist unser erster Ansprechpartner. Aber auch mit Lehrern, Erziehern, Eltern und natürlich den Schüler*Innen stehen wir in engem Kontakt. Wir sehen uns für die Vertrauensbildung zwischen Schülern, Eltern und Lehrkräften verantwortlich. Dabei verstehen wir uns als Bindeglied zwischen allen Beteiligten.

Positive Begleitumstände:
Durch die beratende Anwesenheit in Schul-Gremien können wir Elternvertreter hinter die Kulissen schauen, Schule aus einer anderen Sichtweise erleben und sie entsprechend mitgestalten.

Unsere Möglichkeiten:
Nach dem Schulgesetz können sich Elternvertreter innerhalb der Schule als Mitglied für die Schulkonferenz (§ 75 ff), die Gesamtkonferenz (§ 79), die Schüler*Innenvertretung (§ 85) und/oder die Fachkonferenzen wählen lassen.

In den Fachkonferenzen, der Gesamtkonferenz und der Schülervertretung nehmen die gewählten Elternvertreter beratende Funktionen ein.

Außerhalb der Schule können Elternvertreter im Bezirks- sowie im Landeselternausschuss vertreten sein.

Die Mitwirkung der Elternvertreter und der Gesamtelternvertreter ist in den §§ 88 – 90 geregelt.

Unter Rechtsvorschriften Schule (Link) finden Sie den Gesetzestext zum Nachlesen.

T. Stojanovic & K. Klein
Gesamtelternvertretung