Wichtige Informationen!!! Stand 30.08.2021

Informationen an die Eltern der Humboldthain-Grundschule zur Test- und Maskenpflicht, zum schulischen Handeln im Verdachtsfall und zu Versammmlungen in der Schule Stand: 30.08.2021


Seit dem 26.08.2021 gilt ein neuer Musterhygieneplan, der sich stets an die aktuelle Situation in einer Pandemie anpasst.

Testpflicht:
Die Schüler und Schülerinnen unserer Schule testen sich ab sofort 2x pro Woche. Unsere Testtage sind der Montag und der Donnerstag. Die Testungen finden im Klassenraum unter der Aufsicht von Pädagogen statt. Sollte ein Kind an diesem Tag nicht in der Schule anwesend sein, so erfolgt die Nachtestung an den anderen Tagen (Dienstag, Mittwoch, Freitag). Die Aufsicht über die Nachtestungen übernehmen unsere Schulsozialarbeiter*innen.

Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht für jedes Kind und jeden Erwachsenen in den Schulgebäuden, Fluren, Räumen, Treppenhäusern und Toiletten besteht weiterhin bis zum 05.09.2021. Es kann eine medizinische OP-Maske oder eine FFP2-Maske getragen werden. Jedes Kind bringt bitte täglich eine saubere Maske mit in die Schule und hat eine Ersatzmaske noch in seiner Schultasche.

Schulisches Handeln im positiven Verdachtsfall:
Nach der Vorgabe des Gesundheitsamtes muss jetzt nur noch das durch einen PCR-Test bestätigte positiv getestete Kind in die Quarantäne. Die Verbreitung der Viren ist so schnell, dass es keinen Sinn mehr macht, alle in die Quarantäne zu geben. Nur durch eine erhöhte Impfbereitschaft und durch regelmäßiges Testen lässt sich ein Wellenverlauf abflachen.

Das Gesundheitsamt kontaktiert die Familie des getesteten Kindes, ordnet die Quarantäne an und erfasst die engsten Kontaktpersonen. Dann informiert das Gesundheitsamt die Schule und fordert die Kontaktpersonen auf, zum PCR-Test und in die Quarantäne zu gehen. Die Schule/ die Schulleitung hat keine Berechtigung mehr, Personen in die Quarantäne zu schicken.
 

--> Tritt ein positiver Verdachtsfall bei einem Schüler oder einer Schülerin auf, wird das Kind von seinen Eltern abgeholt und zum PCR-Test geschickt.
--> Eine Übersicht der Testzentren bevorzugt für Kitas und Schulen erhalten Sie von unseren Pädagogen.
--> Wir handhaben es weiterhin, dass auch die Geschwisterkinder in einem Verdachtsfall vorsorglich ebenfalls den Eltern mit nach Hause gegeben werden.


Versammlungen in der Schule:
Ab sofort gilt bei Versammlungen jeglicher Art in der Schule, dass die 3G-Regel eingehalten wird. Jede erwachsene Person muss bei Teilnahme an einer schulischen Versammlung nachweisen, dass er/sie geimpft, genesen oder aktuell getestet (24h) ist. Die Kontrolle der Einhaltung der 3G-Regel erfolgt vor Versammlungsbeginn.

Y. Bluhm/ Schulleiterin