Ein paar wichtige Hinweise aus der Senatsverwaltung:
Für die ersten Unterrichtswochen nach den Sommerferien gelten besondere Infektionsschutzmaßnahmen. Damit sollen in den Sommerferien erfolgte Infektionen gar nicht erst in die Schulen gelangen:
Testpflicht
Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Schulpersonal testen sich in den ersten drei Schulwochen dreimal, danach zweimal pro Woche. Das pädagogische Personal testet sich bereits während der Präsenztage zweimal.
Reiserückkehrer
Schülerinnen und Schüler, aber auch das gesamte Schulpersonal kann zum Ende der Sommerferien nach der Rückkehr aus einem Reiseland, etwa aus Hochrisikogebieten, in eine mehrtägige Quarantäne geschickt werden. Sollten Schülerinnen oder Schüler in Quarantäne geschickt werden, werden sie ein Lerngebot erhalten. Wenn sie das Lernangebot annehmen, wird die Quarantänezeit nicht als Fehlzeit bewertet.
Gesichtsmaske
In den ersten zwei Schulwochen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske in geschlossenen Räumen. Auf dem Schulhof muss keine Maske getragen werden. Abhängig von der weiteren Entwicklung kann auch danach die Maskenpflicht beibehalten werden.
Luftfilter
Berlin hat bereits 8.000 Luftfiltergeräte ausgeliefert, weitere 3.000 Luftfiltergeräte sind bestellt und werden in den kommenden Monaten ausgeliefert. Regelmäßiges Lüften bleibt dennoch die effektivste Methode, um virushaltige Aerosole aus dem Klassenraum zu entfernen.
Zum Schulstart nach den Sommerferien besteht Präsenzpflicht. Das Kind nicht in der Schule testen lassen zu wollen, ist keine hinreichende Begründung zur Nichtteilnahme am Präsenzunterricht. Besondere gesundheitliche Risiken können in Einzelfällen schulisch angeleitetes Lernen zu Hause (saLzH) rechtfertigen. Dieses muss gegenüber der Schulleitung mit einer eindeutigen ärztlichen Bescheinigung glaubhaft gemacht werden, aus der die konkrete Erkrankung hervorgehen muss, die im Fall der Ansteckung mit dem Corona-Virus das erhöhte Risiko für einen schweren Verlauf der Krankheit nachvollziehbar macht. Die Entscheidung über das Fernbleiben vom Präsenzunterricht trifft die Schulleitung.
In allen Jahrgangsstufen und Schularten finden der Unterricht sowie zusätzliche Unterrichtsangebote wie Religions- und Weltanschauungsunterricht, herkunftssprachlicher Unterricht und weitere freiwillige Angebote in Präsenz statt. Außerunterrichtliche und ergänzende Förderung und Betreuung sowie außerunterrichtliche Ganztagsangebote finden in vollem Umfang statt.
Ein paar wichtige Hinweise aus der Senatsverwaltung:
Für die ersten Unterrichtswochen nach den Sommerferien gelten besondere Infektionsschutzmaßnahmen. Damit sollen in den Sommerferien erfolgte Infektionen gar nicht erst in die Schulen gelangen:
Testpflicht
Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Schulpersonal testen sich in den ersten drei Schulwochen dreimal, danach zweimal pro Woche. Das pädagogische Personal testet sich bereits während der Präsenztage zweimal.
Reiserückkehrer
Schülerinnen und Schüler, aber auch das gesamte Schulpersonal kann zum Ende der Sommerferien nach der Rückkehr aus einem Reiseland, etwa aus Hochrisikogebieten, in eine mehrtägige Quarantäne geschickt werden. Sollten Schülerinnen oder Schüler in Quarantäne geschickt werden, werden sie ein Lerngebot erhalten. Wenn sie das Lernangebot annehmen, wird die Quarantänezeit nicht als Fehlzeit bewertet.
Gesichtsmaske
In den ersten zwei Schulwochen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske in geschlossenen Räumen. Auf dem Schulhof muss keine Maske getragen werden. Abhängig von der weiteren Entwicklung kann auch danach die Maskenpflicht beibehalten werden.
Luftfilter
Berlin hat bereits 8.000 Luftfiltergeräte ausgeliefert, weitere 3.000 Luftfiltergeräte sind bestellt und werden in den kommenden Monaten ausgeliefert. Regelmäßiges Lüften bleibt dennoch die effektivste Methode, um virushaltige Aerosole aus dem Klassenraum zu entfernen.
Zum Schulstart nach den Sommerferien besteht Präsenzpflicht. Das Kind nicht in der Schule testen lassen zu wollen, ist keine hinreichende Begründung zur Nichtteilnahme am Präsenzunterricht. Besondere gesundheitliche Risiken können in Einzelfällen schulisch angeleitetes Lernen zu Hause (saLzH) rechtfertigen. Dieses muss gegenüber der Schulleitung mit einer eindeutigen ärztlichen Bescheinigung glaubhaft gemacht werden, aus der die konkrete Erkrankung hervorgehen muss, die im Fall der Ansteckung mit dem Corona-Virus das erhöhte Risiko für einen schweren Verlauf der Krankheit nachvollziehbar macht. Die Entscheidung über das Fernbleiben vom Präsenzunterricht trifft die Schulleitung.
In allen Jahrgangsstufen und Schularten finden der Unterricht sowie zusätzliche Unterrichtsangebote wie Religions- und Weltanschauungsunterricht, herkunftssprachlicher Unterricht und weitere freiwillige Angebote in Präsenz statt. Außerunterrichtliche und ergänzende Förderung und Betreuung sowie außerunterrichtliche Ganztagsangebote finden in vollem Umfang statt.
Ein paar wichtige Hinweise aus der Senatsverwaltung:
Für die ersten Unterrichtswochen nach den Sommerferien gelten besondere Infektionsschutzmaßnahmen. Damit sollen in den Sommerferien erfolgte Infektionen gar nicht erst in die Schulen gelangen:
Testpflicht
Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Schulpersonal testen sich in den ersten drei Schulwochen dreimal, danach zweimal pro Woche. Das pädagogische Personal testet sich bereits während der Präsenztage zweimal.
Reiserückkehrer
Schülerinnen und Schüler, aber auch das gesamte Schulpersonal kann zum Ende der Sommerferien nach der Rückkehr aus einem Reiseland, etwa aus Hochrisikogebieten, in eine mehrtägige Quarantäne geschickt werden. Sollten Schülerinnen oder Schüler in Quarantäne geschickt werden, werden sie ein Lerngebot erhalten. Wenn sie das Lernangebot annehmen, wird die Quarantänezeit nicht als Fehlzeit bewertet.
Gesichtsmaske
In den ersten zwei Schulwochen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske in geschlossenen Räumen. Auf dem Schulhof muss keine Maske getragen werden. Abhängig von der weiteren Entwicklung kann auch danach die Maskenpflicht beibehalten werden.
Luftfilter
Berlin hat bereits 8.000 Luftfiltergeräte ausgeliefert, weitere 3.000 Luftfiltergeräte sind bestellt und werden in den kommenden Monaten ausgeliefert. Regelmäßiges Lüften bleibt dennoch die effektivste Methode, um virushaltige Aerosole aus dem Klassenraum zu entfernen.
Zum Schulstart nach den Sommerferien besteht Präsenzpflicht. Das Kind nicht in der Schule testen lassen zu wollen, ist keine hinreichende Begründung zur Nichtteilnahme am Präsenzunterricht. Besondere gesundheitliche Risiken können in Einzelfällen schulisch angeleitetes Lernen zu Hause (saLzH) rechtfertigen. Dieses muss gegenüber der Schulleitung mit einer eindeutigen ärztlichen Bescheinigung glaubhaft gemacht werden, aus der die konkrete Erkrankung hervorgehen muss, die im Fall der Ansteckung mit dem Corona-Virus das erhöhte Risiko für einen schweren Verlauf der Krankheit nachvollziehbar macht. Die Entscheidung über das Fernbleiben vom Präsenzunterricht trifft die Schulleitung.
In allen Jahrgangsstufen und Schularten finden der Unterricht sowie zusätzliche Unterrichtsangebote wie Religions- und Weltanschauungsunterricht, herkunftssprachlicher Unterricht und weitere freiwillige Angebote in Präsenz statt. Außerunterrichtliche und ergänzende Förderung und Betreuung sowie außerunterrichtliche Ganztagsangebote finden in vollem Umfang statt.