Ein paar wichtige Hinweise aus der Senatsverwaltung:  

Für die ersten Unterrichtswochen nach den Sommerferien gelten besondere  Infektionsschutzmaßnahmen. Damit sollen in den Sommerferien erfolgte Infektionen  gar nicht erst in die Schulen gelangen: 

Testpflicht 

Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Schulpersonal testen sich in den  ersten drei Schulwochen dreimal, danach zweimal pro Woche. Das pädagogische  Personal testet sich bereits während der Präsenztage zweimal.  

Reiserückkehrer 

Schülerinnen und Schüler, aber auch das gesamte Schulpersonal kann zum Ende  der Sommerferien nach der Rückkehr aus einem Reiseland, etwa aus  Hochrisikogebieten, in eine mehrtägige Quarantäne geschickt werden. Sollten  Schülerinnen oder Schüler in Quarantäne geschickt werden, werden sie ein  Lerngebot erhalten. Wenn sie das Lernangebot annehmen, wird die Quarantänezeit  nicht als Fehlzeit bewertet. 

Gesichtsmaske 

In den ersten zwei Schulwochen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen  Gesichtsmaske in geschlossenen Räumen. Auf dem Schulhof muss keine Maske  getragen werden. Abhängig von der weiteren Entwicklung kann auch danach die  Maskenpflicht beibehalten werden. 

Luftfilter 

Berlin hat bereits 8.000 Luftfiltergeräte ausgeliefert, weitere 3.000 Luftfiltergeräte sind  bestellt und werden in den kommenden Monaten ausgeliefert. Regelmäßiges Lüften  bleibt dennoch die effektivste Methode, um virushaltige Aerosole aus dem  Klassenraum zu entfernen. 

Zum Schulstart nach den Sommerferien besteht Präsenzpflicht. Das Kind nicht  in der Schule testen lassen zu wollen, ist keine hinreichende Begründung zur  Nichtteilnahme am Präsenzunterricht. Besondere gesundheitliche Risiken können  in Einzelfällen schulisch angeleitetes Lernen zu Hause (saLzH) rechtfertigen. Dieses  muss gegenüber der Schulleitung mit einer eindeutigen ärztlichen Bescheinigung  glaubhaft gemacht werden, aus der die konkrete Erkrankung hervorgehen muss, die  im Fall der Ansteckung mit dem Corona-Virus das erhöhte Risiko für einen schweren  Verlauf der Krankheit nachvollziehbar macht. Die Entscheidung über das Fernbleiben  vom Präsenzunterricht trifft die Schulleitung. 

In allen Jahrgangsstufen und Schularten finden der Unterricht sowie zusätzliche  Unterrichtsangebote wie Religions- und Weltanschauungsunterricht,  herkunftssprachlicher Unterricht und weitere freiwillige Angebote in Präsenz statt.  Außerunterrichtliche und ergänzende Förderung und Betreuung sowie  außerunterrichtliche Ganztagsangebote finden in vollem Umfang statt.

Ein paar wichtige Hinweise aus der Senatsverwaltung:  

Für die ersten Unterrichtswochen nach den Sommerferien gelten besondere  Infektionsschutzmaßnahmen. Damit sollen in den Sommerferien erfolgte Infektionen  gar nicht erst in die Schulen gelangen: 

Testpflicht 

Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Schulpersonal testen sich in den  ersten drei Schulwochen dreimal, danach zweimal pro Woche. Das pädagogische  Personal testet sich bereits während der Präsenztage zweimal.  

Reiserückkehrer 

Schülerinnen und Schüler, aber auch das gesamte Schulpersonal kann zum Ende  der Sommerferien nach der Rückkehr aus einem Reiseland, etwa aus  Hochrisikogebieten, in eine mehrtägige Quarantäne geschickt werden. Sollten  Schülerinnen oder Schüler in Quarantäne geschickt werden, werden sie ein  Lerngebot erhalten. Wenn sie das Lernangebot annehmen, wird die Quarantänezeit  nicht als Fehlzeit bewertet. 

Gesichtsmaske 

In den ersten zwei Schulwochen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen  Gesichtsmaske in geschlossenen Räumen. Auf dem Schulhof muss keine Maske  getragen werden. Abhängig von der weiteren Entwicklung kann auch danach die  Maskenpflicht beibehalten werden. 

Luftfilter 

Berlin hat bereits 8.000 Luftfiltergeräte ausgeliefert, weitere 3.000 Luftfiltergeräte sind  bestellt und werden in den kommenden Monaten ausgeliefert. Regelmäßiges Lüften  bleibt dennoch die effektivste Methode, um virushaltige Aerosole aus dem  Klassenraum zu entfernen. 

Zum Schulstart nach den Sommerferien besteht Präsenzpflicht. Das Kind nicht  in der Schule testen lassen zu wollen, ist keine hinreichende Begründung zur  Nichtteilnahme am Präsenzunterricht. Besondere gesundheitliche Risiken können  in Einzelfällen schulisch angeleitetes Lernen zu Hause (saLzH) rechtfertigen. Dieses  muss gegenüber der Schulleitung mit einer eindeutigen ärztlichen Bescheinigung  glaubhaft gemacht werden, aus der die konkrete Erkrankung hervorgehen muss, die  im Fall der Ansteckung mit dem Corona-Virus das erhöhte Risiko für einen schweren  Verlauf der Krankheit nachvollziehbar macht. Die Entscheidung über das Fernbleiben  vom Präsenzunterricht trifft die Schulleitung. 

In allen Jahrgangsstufen und Schularten finden der Unterricht sowie zusätzliche  Unterrichtsangebote wie Religions- und Weltanschauungsunterricht,  herkunftssprachlicher Unterricht und weitere freiwillige Angebote in Präsenz statt.  Außerunterrichtliche und ergänzende Förderung und Betreuung sowie  außerunterrichtliche Ganztagsangebote finden in vollem Umfang statt.

Ein paar wichtige Hinweise aus der Senatsverwaltung:  

Für die ersten Unterrichtswochen nach den Sommerferien gelten besondere  Infektionsschutzmaßnahmen. Damit sollen in den Sommerferien erfolgte Infektionen  gar nicht erst in die Schulen gelangen: 

Testpflicht 

Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Schulpersonal testen sich in den  ersten drei Schulwochen dreimal, danach zweimal pro Woche. Das pädagogische  Personal testet sich bereits während der Präsenztage zweimal.  

Reiserückkehrer 

Schülerinnen und Schüler, aber auch das gesamte Schulpersonal kann zum Ende  der Sommerferien nach der Rückkehr aus einem Reiseland, etwa aus  Hochrisikogebieten, in eine mehrtägige Quarantäne geschickt werden. Sollten  Schülerinnen oder Schüler in Quarantäne geschickt werden, werden sie ein  Lerngebot erhalten. Wenn sie das Lernangebot annehmen, wird die Quarantänezeit  nicht als Fehlzeit bewertet. 

Gesichtsmaske 

In den ersten zwei Schulwochen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen  Gesichtsmaske in geschlossenen Räumen. Auf dem Schulhof muss keine Maske  getragen werden. Abhängig von der weiteren Entwicklung kann auch danach die  Maskenpflicht beibehalten werden. 

Luftfilter 

Berlin hat bereits 8.000 Luftfiltergeräte ausgeliefert, weitere 3.000 Luftfiltergeräte sind  bestellt und werden in den kommenden Monaten ausgeliefert. Regelmäßiges Lüften  bleibt dennoch die effektivste Methode, um virushaltige Aerosole aus dem  Klassenraum zu entfernen. 

Zum Schulstart nach den Sommerferien besteht Präsenzpflicht. Das Kind nicht  in der Schule testen lassen zu wollen, ist keine hinreichende Begründung zur  Nichtteilnahme am Präsenzunterricht. Besondere gesundheitliche Risiken können  in Einzelfällen schulisch angeleitetes Lernen zu Hause (saLzH) rechtfertigen. Dieses  muss gegenüber der Schulleitung mit einer eindeutigen ärztlichen Bescheinigung  glaubhaft gemacht werden, aus der die konkrete Erkrankung hervorgehen muss, die  im Fall der Ansteckung mit dem Corona-Virus das erhöhte Risiko für einen schweren  Verlauf der Krankheit nachvollziehbar macht. Die Entscheidung über das Fernbleiben  vom Präsenzunterricht trifft die Schulleitung. 

In allen Jahrgangsstufen und Schularten finden der Unterricht sowie zusätzliche  Unterrichtsangebote wie Religions- und Weltanschauungsunterricht,  herkunftssprachlicher Unterricht und weitere freiwillige Angebote in Präsenz statt.  Außerunterrichtliche und ergänzende Förderung und Betreuung sowie  außerunterrichtliche Ganztagsangebote finden in vollem Umfang statt.