Wichtige Informationen zum Schulstart am 10.08.2020

Schulpflicht: 
Ab 10.08.2020 beginnt für alle Berliner SuS wieder der reguläre Unterricht mit Förderstunden, ergänzenden Angeboten, Veranstaltungen, Mittagessen.

Schulöffnung: 
Ab 7.30 Uhr öffnen alle 3 Schultore, um die Kinder zu empfangen. Die Schüler und Schülerinnen treffen sich klassenweise auf dem Schulhof an bestimmten Sammelstellen. Jede Klasse wird durch einen Pädagogen zum Klassenraum begleitet. Liebe Eltern, vermeiden Sie lange Wartezeiten an unseren Schultoren und beachten Sie das Abstandsgebot!

Hygiene: 
Mund- und Nasen-Schutz in geschlossenen Räumen, auf den Fluren und Treppenhäusern, auf den Toiletten, auf dem Weg in die Mensa, auch im Kollegiumszimmer tragen - mehrmals am Tag die Hände waschen - nach jeder Unterrichtsstunde intensiv den Raum lüften - körperlicher Kontakt vermeiden, eigene Materialien benutzen - 1,5m Abstand ist aufgehoben, aber trotzdem weiterhin einen Mindestabstand einhalten

Coronaverdacht: 
Das Kind in einem benachbarten freien Raum isolieren. Das Kind bleibt unter Beobachtung eines Erwachsenen, Schulleitung/Sekretariat telefonisch informieren, Eltern telefonisch informieren, weitere Schritte mit der Leitung besprechen, Das zuständige Gesundheitsamt ordnet für die betreffende Person häusliche Quarantäne an und prüft in jedem Einzelfall umgehend, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Kontaktliste bereithalten!

Reiserückkehr aus Risikogebieten:

Nach § 8 Absatz 1 der Sars‐Cov‐2‐Infektionsschutzverordnung sind aus dem Ausland einreisende Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt

  • innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich selbst für 14 Tage zu isolieren. Die Erziehungsberechtigten müssen in ihren Entschuldigungsschreiben das Reiseziel und den Zeitpunkt des Reiseantritts angeben.
  • Sollten die SuS von Urlaubsreisen aus Risikogebieten berichten, informieren Sie zeitnah die Eltern über die häusliche Quarantänepflicht und der Kontaktaufnahme der Familie zum Gesundheitsamt. Sollte ein aktuelles negatives Testergebnis vorliegen, darf das Kind zur Schule weiterhin kommen.

Schüler und Schülerinnen mit einem erhöhten Risiko:
Schüler und Schülerinnen, die wegen einer Grunderkrankung bei einer Infektion mit dem Corona-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Krankheit haben können (Risikogruppe), müssen dies durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung glaubhaft machen. In diesem Fall erfolgt bis auf weiteres das schulisch angeleitete Lernen zu Hause. Das gilt auch, wenn eine andere im Haushalt der Schülerin oder des Schülers lebende Person zur Risikogruppe gehört.

Y. Bluhm 
Schulleiterin